Wertermittlung durch Dipl.-Ing. Thomas Bette
– DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1Plus –
Ob Immobilienkauf oder -verkauf, Vermögensauseinandersetzungen wie z.B. Erbschaftsregelungen, Schenkungen, Übertragungen an die Kinder oder in Betreuungsangelegenheiten, oder Scheidung: ein Verkehrswertgutachten nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen ist eine sichere und gerichtsfeste Grundlage für Ihre Verhandlungen.
Verkehrswertgutachten bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Mit einem Verkehrswertgutachten gebe ich Ihnen die notwendigen Informationen darüber an die Hand, ob der angebotene Kaufpreis angemessen ist.
Verkehrswertgutachten bei Vermögensauseinandersetzungen
Sind Grundstücke und Immobilien Bestandteil einer Erbschaft oder Schenkung, so gibt Ihnen ein Verkehrswertgutachten Sicherheit über die Höhe des übertragenen Vermögenswertes.
Kurz- oder Kompaktgutachten, Schätzung des Marktwertes
Sie sind sich als Käufer / Verkäufer einer Eigentumswohnung oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses weitestgehend über die Vertragskonditionen einig und wollen eine Bestätigung für die Angemessenheit und Marktrelevanz des Kaufpreises? Dann erstelle ich Ihnen ein Kurz- oder Kompaktgutachten. In einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gern über diese Form der sachverständigen Immobilienbewertung.
Beleihungswertermittlung nach Pfandbriefgesetz und Beleihungswertermittlungsverordnung
Die Kreditinstitute sind verpflichtet, den Beleihungswert vor der Vergabe von Realkrediten ermitteln zu lassen. Für den sogenannten Kleindarlehensbereich bis 600.000 € erstelle ich Beleihungswertgutachten nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.